Aktuelles aus Kirtorf


Nationalfahne

Bundestagswahl 23.02.2025 -

vorläufige Ergebnisse im Wahlbezirk Kirtorf


hier anklicken





Bundestagswahl 23.02.2025


Die Stadtverwaltung Kirtorf ist aufgrund eines technischen Problems telefonisch derzeit leider nicht erreichbar.


Für den Fall, dass ein eingetragener Wahlberechtigter wegen plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur mit nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann noch am Wahltag bis 15:00 Uhr ein Wahlschein beantragt werden.


Die Beantragung erfolgt über die Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Wahlvorsteher.


 




Kostümsitzung FCK Kirtorf am 22.02.2025

Verkehrsberuhigte Zone

Parkregelung im Bereich Kirtorfer Höfe / Einkaufsmarkt Tegut

 

Liebe Besucher,

der Innenbereich der Kirtorfer Höfe ist ein öffentlicher Verkehrsraum, der bei der Einfahrt über die Brücke durch das Schild „Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches“ gekennzeichnet ist. Hier soll der Fußgänger Vorrang haben und die Aufenthaltsfunktion überwiegen. Fahrzeuge dürfen hier nur in den besonders gekennzeichneten Flächen parken, die gibt es nur für Schwerbehinderte sowie für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs an den Ladepunkten. Drei weitere Stellplätze sind reserviert für besonderen Bedarf. Zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen kann im verkehrsberuhigten Bereich kurzzeitig gehalten werden. Als Besucher des Medzentrums wird Ihnen genügend Parkraum neben dem Tegut Einkaufsmarkt zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie: Im Bereich der Hoffläche befinden sich Zufahrten zu privaten Grundstücken, die Sie bitte nicht blockieren sollten. Zudem befindet sich im Bereich zur Braugasse eine Feuerwehrzufahrt. Bitte achten Sie darauf, dass gerade dieser Bereich nicht verstellt wird. Die Feuerwehr kann Leben retten, aber nur, wenn sie auch durchkommt.

Die Straßenverkehrsordnung sieht inzwischen für Verstöße gegen diese Regelungen empfindliche Bußgelder vor. Die Stadt Kirtorf hat bisher noch niemanden zur Anzeige gebracht und hofft auf Ihr Verständnis, so dass wir auch in Zukunft darauf verzichten können.

Ihr

 

Andreas Fey

Bürgermeister


Glasfaserausbau

Glasfaserausbau geht weiter!

Endlich ist es soweit. Die Firma Goetel hat eine neue Baufirma (APK Group) engagiert, die den Glasfaserausbau in unseren Ortsteilen fortführen kann. Nach monatelangem Stillstand sollen nun die fehlenden Abschnitte und Anschlüsse bis Sommer diesen Jahres verlegt werden. Zunächst erfolgt hierfür eine Bestandsaufnahme der bisherigen Arbeiten. Da aus Kirtorf die anderen Ortsteile angeschlossen werden, wird hier dann der Anfang der neuen Bautätigkeit gemacht. Die Ortsvorsteher werden zur weiteren Umsetzung wieder um aktive Begleitung der Maßnahmen gebeten. Diese sind Verbindungsstelle für Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern zur Stadtverwaltung, die regelmäßig mit den Bauleitern Abstimmungsgespräche führt. Wir hoffen natürlich alle, dass nun die Arbeiten zügig vorangehen und wir dann auch in Kirtorf bald in Lichtgeschwindigkeit digital unterwegs sein können


Pflegestützpunkt Vogelsbergkreis

Bürgerinformation 2025

Bürgerinformation 2025


Die Broschüre "Information 2025" steht Ihnen ab sofort digital zur Verfügung.

Folgen Sie einfach dem unten aufgeführten Link.



Information 2025

Öffnung der Grünabfallsammelplätze und Kompostierungsanlagen in 2025



Die letzte Annahme an den Grünabfallsammelstellen und Kompostierungsanlagen 2024 wird am Samstag, dem 14.12.2024 erfolgen.

 

Für die Entsorgung von Baum- und Heckenschnitt öffnet das Entsorgungszentrum Brauerschwend am 01.02.2025, die Grünabfallsammelstellen und Kompostierungsanlagen öffnen am Samstag, dem 15.02.2025 wieder.


KFZ-Zulassungsaussenstelle Kirtorf ab 01.05.2024 geschlossen

Die Verwaltung teilt mit, dass der Service als Außenstelle der KFZ-Zulassungsstelle des Vogelsbergkreises im Rathaus der Stadt Kirtorf ab Mai 2024 aufgrund erforderlicher struktureller Änderungen bis auf weiteres nicht angeboten werden kann.

Die Zulassungsbehörde in Alsfeld und Lauterbach stehen Ihnen weiterhin für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung. Zudem können Sie auch selbständig Zulassungsangelegenheiten online erledigen. Näheres finden Sie auf den Onlineseiten des Vogelsbergkreises.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Team der Stadtverwaltung Kirtorf

 


Neue Katzenschutzverordnung für Kirtorf in Kraft getreten

Warum wurde die erlassen?

Im Gemeindegebiet der Stadt Kirtorf wurde in den letzten Monaten eine Überpopulation von streunenden und kranken Katzen wahrgenommen, so dass die Stadt Kirtorf Maßnahmen gegen das dadurch entstehende Katzenelend treffen muss. Hierzu wurde sich mit regionalen Tierschutzorganisationen und Nachbarkommunen abgestimmt, die bereits eine Katzenschutzverordnung erlassen haben. Als erster Schritt erfolgte nun durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit der Katzenschutzverordnung die Schaffung einer Rechtsgrundlage. Weiter müssen Katzenhalter und Haus- / Scheuneneigentümer auf die Problematik von streunenden Katzen aufmerksam gemacht werden. Die Tierhilfe Lahn Ohm e.V. steht dabei als Kooperationspartner zur Umsetzung der Verordnung und zur Durchführung von Maßnahmen zur Verfügung. Ein Vertrag mit einem Tierschutzverein zur Unterbringung von Fundtieren wird hierzu noch angestrebt.

Hintergrund:
In Deutschland leben rund 2 Millionen Katzen auf den Straßen. Verwildert, extrem scheu und meist krank streunen sie durch die Städte und Gemeinden. Eine Katze wirft im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Auch wenn nicht alle Tiere überleben, wächst die Population sehr rasch. Die verwilderten Katzen sind oft krank, verwahrlost und hungrig. Mit der Vermehrung steigt auch die Gefahr der Ausbreitung von diversen Katzenkrankheiten. Die Kapazitäten der Tierheime sind ausgereizt. Es besteht aus tierschutzrechtlichen Gründen dringender Handlungsbedarf.

Was bedeutet das für Katzenhalter und Katzenfreunde?

Katzenhalter/innen, die ihrer Katze auch den Zugang ins Freie gewähren wollen, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Kastrierungspflicht gilt ab einem Alter von fünf Monate. Katzenhalter müssen die Kastration der Ordnungsbehörde auf Verlangen nachweisen können. Züchter können eine Ausnahmegenehmigung zur Kastrationspflicht beantragen.

Wer freilaufende Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt, wird ebenso für die Katze verantwortlich wie Katzenhalter, d.h. er/sie kann für die Kastrationspflicht in Anspruch genommen werden. Gerade verlassene Scheunen sind gern genutzte Sammelpunkte für streunende Katzen. Werden diese Orte mit Futter versorgt, so können sich Infektionskrankheiten rasch ausbreiten. Tierfreunde können streunende Katzen gerne aufnehmen, sollten sich dann aber versichern, dass sie wirklich keinem Besitzer zuzuordnen sind und müssen dann auch die Verantwortung für die artgerechte Haltung und Pflege übernehmen. Dazu gehört dann auch die nun vorgeschriebene Kastration bei einem Tierarzt. Das „wilde“ Füttern streunender Katzen sollte hingegen unterbleiben.


Haben Sie nähere Fragen zur Katzenhaltung, wenden Sie sich auch gerne an unsere örtlichen Tierschutzorganisationen und Tierschutzhelfer.

 


Landesweiter

Mängelmelder


Sie haben Mängel in Ihrer Kommune entdeckt wie Schlaglöcher auf der Straße oder defekte Straßenbeleuchtung? Sie möchten einen Ort melden, an dem Sie sich unsicher fühlen? Dann nutzen Sie den landesweiten Mängelmelder mit integriertem Angstraummelder und Ihr Anliegen wird vollautomatisch an die zuständige Kommune oder die Spezialisten der hessischen Polizei weitergeleitet.


zum Mängelmelder

 


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