Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Hessen
Das Rentenmobil tourt durch Hessen
Mobile Beratung ergänzt Angebot der Deutschen Rentenversicherung Hessen
FRANKFURT AM MAIN/FULDA.
Das Rentenmobil der Deutschen Rentenversicherung Hessen fährt los: Von April an startet der Beratungsbus ab Künzell bei Fulda von Montag bis Donnerstag in umliegende Städte und Gemeinden. Der erste Halt ist am 1. April von 8.30 bis 14.30 Uhr in Birstein am Rathaus, Carl-Lomb-Straße 1.
„Mit dem Rentenmobil möchten wir unseren Versicherten in der Fläche ein wohnortnahes Beratungsangebot zu Rente, Reha, Prävention und Altersvorsorge bieten“, so Dr. Michael Stegmann von der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Im Bus unterwegs sind eine Rentenversicherungsberaterin oder ein -berater sowie eine Serviceperson, die die Menschen an der Infotheke im Eingangsbereich empfängt und das Fahrzeug steuert.
Mit Termin können sich Versicherte zu Themen ihrer Wahl beraten lassen. Dazu gibt es ein kleines Büro, in dem bis zu zwei Ratsuchende Platz haben. „Mit diesem niedrigschwelligen Angebot wollen wir insbesondere in den ländlichen Regionen Hessens eine Beratung vor Ort ermöglichen und die Gemeinden unterstützen“, sagt Rentenmobil-Projektleiterin Birgit Friedrich.
Das Rentenmobil macht an folgenden 19 Orten in einem festgelegten Rhythmus Station: montags in Langenselbold, Wabern, Freigericht und Kalbach; dienstags in Birstein, Felsberg, Gedern, Ebsdorfergrund und Büdingen; mittwochs in Schwalmstadt, Stadtallendorf, Edermünde, Borken und Groß-Umstadt; donnerstags in Melsungen, Schlitz, Sinntal, Florstadt und Schotten. Der Bus soll auch bei Messen und Aktionstagen zum Einsatz kommen.
Die Terminvergabe zur Beratung im Rentenmobil läuft über E-Mail: termin@drv-hessen.de oder Telefon: 069 99992090. Ab März 2026 ist eine neue Tour geplant.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen betreibt landesweit zehn Auskunfts- und Beratungsstellen. Außerdem gibt es in acht hessischen Städten und Gemeinden regelmäßig Sprechtage. Dieses Angebot ergänzen zahlreiche ehrenamtliche Versichertenälteste, die Versicherte vor Ort im Sinne des Sozialversicherungsträgers unterstützen.
Weitere Informationen zum Fahrplan des Rentenmobils und zum Beratungsangebot allgemein gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist der größte Sozialversicherungsträger in Hessen. Sie betreut rund 2,5 Millionen Versicherte, 584.000 Rentnerinnen und Rentner sowie 117.000 Arbeitgeber. Bei Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Prävention sowie Altersvorsorge ist sie die regionale Ansprechpartnerin in Hessen.
Fotocredit: DRV Hessen
Frankfurt am Main, 19. März 2025
Astrid Morchat
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 60521025
Telefax: (069) 60521036
E-Mail: pressestelle@drv-hessen.de
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de
Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
Pressemitteilung - Vogelsbergkreis / Kirtorf, den 26.02.2025
Fahrbahnerneuerung zwischen Gleimenhain und Neustadt wird fortgeführt.
Vollsperrung ab Faschingsdienstag
Nach einer witterungsbedingten Unterbrechung werden ab der kommenden Woche nun die Straßenbauarbeiten an der Landesstraße 3071 zwischen Kirtorf/Gleimenhain und der Kreisgrenze zum Landkreis Marburg-Biedenkopf weiter fortgeführt.
In der Ortsdurchfahrt Gleimenheim konnten die Arbeiten bereits weitestgehend abgeschlossen werden. Hessen Mobil sanierte hier die Fahrbahn. Die Stadt Kirtorf erneuerte die Wasserleitungen einschließlich sämtlicher Hausanschlussleitungen sowie punktuell den Gehwegbereich.
Lediglich verschiedene Restarbeiten sind noch erforderlich.
Nun steht jedoch noch die Sanierung der etwa 0,8 km langen freien Strecke in Richtung Kreisgrenze an. Aufgrund der mangelnden Fahrbahnbreite muss auch hier die L 3071 im Bereich der Arbeiten dann ab Dienstag, den
04.03.2025 wieder voll gesperrt werden.
Die Umleitung führt Verkehrsteilnehmende, die von Gleimenhain nach Neustadt fahren wollen, wie auch zuvor ab Wahlen über Arnshain nach Neustadt - und umgekehrt.
Aller Voraussicht nach Anfang Juli 2025 soll die Maßnahme beendet sein.
Wir bitten darum, sich ab Faschingsdienstag auf die Fortführung der Maßnahme und die damit verbundenen verkehrlichen Einschränkungen einzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Bellof
Pressekontakt
Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement
Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mittelhessen Vogelsbergstraße 51, 63679 Schotten
Parkregelung im Bereich Kirtorfer Höfe / Einkaufsmarkt Tegut
Liebe Besucher,
der Innenbereich der Kirtorfer Höfe ist ein öffentlicher Verkehrsraum, der bei der Einfahrt über die Brücke durch das Schild „Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches“ gekennzeichnet ist. Hier soll der Fußgänger Vorrang haben und die Aufenthaltsfunktion überwiegen. Fahrzeuge dürfen hier nur in den besonders gekennzeichneten Flächen parken, die gibt es nur für Schwerbehinderte sowie für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs an den Ladepunkten. Drei weitere Stellplätze sind reserviert für besonderen Bedarf. Zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen kann im verkehrsberuhigten Bereich kurzzeitig gehalten werden. Als Besucher des Medzentrums wird Ihnen genügend Parkraum neben dem Tegut Einkaufsmarkt zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie: Im Bereich der Hoffläche befinden sich Zufahrten zu privaten Grundstücken, die Sie bitte nicht blockieren sollten. Zudem befindet sich im Bereich zur Braugasse eine Feuerwehrzufahrt. Bitte achten Sie darauf, dass gerade dieser Bereich nicht verstellt wird. Die Feuerwehr kann Leben retten, aber nur, wenn sie auch durchkommt.
Die Straßenverkehrsordnung sieht inzwischen für Verstöße gegen diese Regelungen empfindliche Bußgelder vor. Die Stadt Kirtorf hat bisher noch niemanden zur Anzeige gebracht und hofft auf Ihr Verständnis, so dass wir auch in Zukunft darauf verzichten können.
Ihr
Andreas Fey
Bürgermeister
Glasfaserausbau geht weiter!
Endlich ist es soweit. Die Firma Goetel hat eine neue Baufirma (APK Group) engagiert, die den Glasfaserausbau in unseren Ortsteilen fortführen kann. Nach monatelangem Stillstand sollen nun die fehlenden Abschnitte und Anschlüsse bis Sommer diesen Jahres verlegt werden. Zunächst erfolgt hierfür eine Bestandsaufnahme der bisherigen Arbeiten. Da aus Kirtorf die anderen Ortsteile angeschlossen werden, wird hier dann der Anfang der neuen Bautätigkeit gemacht. Die Ortsvorsteher werden zur weiteren Umsetzung wieder um aktive Begleitung der Maßnahmen gebeten. Diese sind Verbindungsstelle für Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern zur Stadtverwaltung, die regelmäßig mit den Bauleitern Abstimmungsgespräche führt. Wir hoffen natürlich alle, dass nun die Arbeiten zügig vorangehen und wir dann auch in Kirtorf bald in Lichtgeschwindigkeit digital unterwegs sein können
Bürgerinformation 2025
Die Broschüre "Information 2025" steht Ihnen ab sofort digital zur Verfügung.
Folgen Sie einfach dem unten aufgeführten Link.
Öffnung der Grünabfallsammelplätze und Kompostierungsanlagen in 2025
Die letzte Annahme an den Grünabfallsammelstellen und Kompostierungsanlagen 2024 wird am Samstag, dem 14.12.2024 erfolgen.
Für die Entsorgung von Baum- und Heckenschnitt öffnet das Entsorgungszentrum Brauerschwend am 01.02.2025, die Grünabfallsammelstellen und Kompostierungsanlagen öffnen am Samstag, dem 15.02.2025 wieder.
KFZ-Zulassungsaussenstelle Kirtorf ab 01.05.2024 geschlossen
Die Verwaltung teilt mit, dass der Service als Außenstelle der KFZ-Zulassungsstelle des Vogelsbergkreises im Rathaus der Stadt Kirtorf ab Mai 2024 aufgrund erforderlicher struktureller Änderungen bis auf weiteres nicht angeboten werden kann.
Die Zulassungsbehörde in Alsfeld und Lauterbach stehen Ihnen weiterhin für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung. Zudem können Sie auch selbständig Zulassungsangelegenheiten online erledigen. Näheres finden Sie auf den Onlineseiten des Vogelsbergkreises.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Team der Stadtverwaltung Kirtorf
Neue Katzenschutzverordnung für Kirtorf in Kraft getreten
Warum wurde die erlassen?
Im Gemeindegebiet der Stadt Kirtorf wurde in den letzten Monaten eine Überpopulation von streunenden und kranken Katzen wahrgenommen, so dass die Stadt Kirtorf Maßnahmen gegen das dadurch entstehende Katzenelend treffen muss. Hierzu wurde sich mit regionalen Tierschutzorganisationen und Nachbarkommunen abgestimmt, die bereits eine Katzenschutzverordnung erlassen haben. Als erster Schritt erfolgte nun durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit der Katzenschutzverordnung die Schaffung einer Rechtsgrundlage. Weiter müssen Katzenhalter und Haus- / Scheuneneigentümer auf die Problematik von streunenden Katzen aufmerksam gemacht werden. Die Tierhilfe Lahn Ohm e.V. steht dabei als Kooperationspartner zur Umsetzung der Verordnung und zur Durchführung von Maßnahmen zur Verfügung. Ein Vertrag mit einem Tierschutzverein zur Unterbringung von Fundtieren wird hierzu noch angestrebt.
Hintergrund:
In Deutschland leben rund 2 Millionen Katzen auf den Straßen. Verwildert, extrem scheu und meist krank streunen sie durch die Städte und Gemeinden. Eine Katze wirft im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Auch wenn nicht alle Tiere überleben, wächst die Population sehr rasch. Die verwilderten Katzen sind oft krank, verwahrlost und hungrig. Mit der Vermehrung steigt auch die Gefahr der Ausbreitung von diversen Katzenkrankheiten. Die Kapazitäten der Tierheime sind ausgereizt. Es besteht aus tierschutzrechtlichen Gründen dringender Handlungsbedarf.
Was bedeutet das für Katzenhalter und Katzenfreunde?
Katzenhalter/innen, die ihrer Katze auch den Zugang ins Freie gewähren wollen, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Kastrierungspflicht gilt ab einem Alter von fünf Monate. Katzenhalter müssen die Kastration der Ordnungsbehörde auf Verlangen nachweisen können. Züchter können eine Ausnahmegenehmigung zur Kastrationspflicht beantragen.
Wer freilaufende Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt, wird ebenso für die Katze verantwortlich wie Katzenhalter, d.h. er/sie kann für die Kastrationspflicht in Anspruch genommen werden. Gerade verlassene Scheunen sind gern genutzte Sammelpunkte für streunende Katzen. Werden diese Orte mit Futter versorgt, so können sich Infektionskrankheiten rasch ausbreiten. Tierfreunde können streunende Katzen gerne aufnehmen, sollten sich dann aber versichern, dass sie wirklich keinem Besitzer zuzuordnen sind und müssen dann auch die Verantwortung für die artgerechte Haltung und Pflege übernehmen. Dazu gehört dann auch die nun vorgeschriebene Kastration bei einem Tierarzt. Das „wilde“ Füttern streunender Katzen sollte hingegen unterbleiben.
Haben Sie nähere Fragen zur Katzenhaltung, wenden Sie sich auch gerne an unsere örtlichen Tierschutzorganisationen und Tierschutzhelfer.
Landesweiter
Sie haben Mängel in Ihrer Kommune entdeckt wie Schlaglöcher auf der Straße oder defekte Straßenbeleuchtung? Sie möchten einen Ort melden, an dem Sie sich unsicher fühlen? Dann nutzen Sie den landesweiten Mängelmelder mit integriertem Angstraummelder und Ihr Anliegen wird vollautomatisch an die zuständige Kommune oder die Spezialisten der hessischen Polizei weitergeleitet.
Magistrat der Stadt Kirtorf
Neustaedter Str. 10-12
36320 Kirtorf
Telefon: +49 6635 180
Fax: +49 6635 1815
E-Mail: webmaster@stadt-kirtorf.de
KFZ Zulassung ab 01.05.2024 geschlossen.
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