Bürgerinformation 2025
Die Broschüre "Information 2025" steht Ihnen ab sofort digital zur Verfügung.
Folgen Sie einfach dem unten aufgeführten Link.
Öffnung der Grünabfallsammelplätze und Kompostierungsanlagen in 2025
Die letzte Annahme an den Grünabfallsammelstellen und Kompostierungsanlagen 2024 wird am Samstag, dem 14.12.2024 erfolgen.
Für die Entsorgung von Baum- und Heckenschnitt öffnet das Entsorgungszentrum Brauerschwend am 01.02.2025, die Grünabfallsammelstellen und Kompostierungsanlagen öffnen am Samstag, dem 15.02.2025 wieder.
KFZ-Zulassungsaussenstelle Kirtorf ab 01.05.2024 geschlossen
Die Verwaltung teilt mit, dass der Service als Außenstelle der KFZ-Zulassungsstelle des Vogelsbergkreises im Rathaus der Stadt Kirtorf ab Mai 2024 aufgrund erforderlicher struktureller Änderungen bis auf weiteres nicht angeboten werden kann.
Die Zulassungsbehörde in Alsfeld und Lauterbach stehen Ihnen weiterhin für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung. Zudem können Sie auch selbständig Zulassungsangelegenheiten online erledigen. Näheres finden Sie auf den Onlineseiten des Vogelsbergkreises.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Team der Stadtverwaltung Kirtorf
Neue Katzenschutzverordnung für Kirtorf in Kraft getreten
Warum wurde die erlassen?
Im Gemeindegebiet der Stadt Kirtorf wurde in den letzten Monaten eine Überpopulation von streunenden und kranken Katzen wahrgenommen, so dass die Stadt Kirtorf Maßnahmen gegen das dadurch entstehende Katzenelend treffen muss. Hierzu wurde sich mit regionalen Tierschutzorganisationen und Nachbarkommunen abgestimmt, die bereits eine Katzenschutzverordnung erlassen haben. Als erster Schritt erfolgte nun durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit der Katzenschutzverordnung die Schaffung einer Rechtsgrundlage. Weiter müssen Katzenhalter und Haus- / Scheuneneigentümer auf die Problematik von streunenden Katzen aufmerksam gemacht werden. Die Tierhilfe Lahn Ohm e.V. steht dabei als Kooperationspartner zur Umsetzung der Verordnung und zur Durchführung von Maßnahmen zur Verfügung. Ein Vertrag mit einem Tierschutzverein zur Unterbringung von Fundtieren wird hierzu noch angestrebt.
Hintergrund:
In Deutschland leben rund 2 Millionen Katzen auf den Straßen. Verwildert, extrem scheu und meist krank streunen sie durch die Städte und Gemeinden. Eine Katze wirft im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Auch wenn nicht alle Tiere überleben, wächst die Population sehr rasch. Die verwilderten Katzen sind oft krank, verwahrlost und hungrig. Mit der Vermehrung steigt auch die Gefahr der Ausbreitung von diversen Katzenkrankheiten. Die Kapazitäten der Tierheime sind ausgereizt. Es besteht aus tierschutzrechtlichen Gründen dringender Handlungsbedarf.
Was bedeutet das für Katzenhalter und Katzenfreunde?
Katzenhalter/innen, die ihrer Katze auch den Zugang ins Freie gewähren wollen, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Kastrierungspflicht gilt ab einem Alter von fünf Monate. Katzenhalter müssen die Kastration der Ordnungsbehörde auf Verlangen nachweisen können. Züchter können eine Ausnahmegenehmigung zur Kastrationspflicht beantragen.
Wer freilaufende Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt, wird ebenso für die Katze verantwortlich wie Katzenhalter, d.h. er/sie kann für die Kastrationspflicht in Anspruch genommen werden. Gerade verlassene Scheunen sind gern genutzte Sammelpunkte für streunende Katzen. Werden diese Orte mit Futter versorgt, so können sich Infektionskrankheiten rasch ausbreiten. Tierfreunde können streunende Katzen gerne aufnehmen, sollten sich dann aber versichern, dass sie wirklich keinem Besitzer zuzuordnen sind und müssen dann auch die Verantwortung für die artgerechte Haltung und Pflege übernehmen. Dazu gehört dann auch die nun vorgeschriebene Kastration bei einem Tierarzt. Das „wilde“ Füttern streunender Katzen sollte hingegen unterbleiben.
Haben Sie nähere Fragen zur Katzenhaltung, wenden Sie sich auch gerne an unsere örtlichen Tierschutzorganisationen und Tierschutzhelfer.
Landesweiter
Sie haben Mängel in Ihrer Kommune entdeckt wie Schlaglöcher auf der Straße oder defekte Straßenbeleuchtung? Sie möchten einen Ort melden, an dem Sie sich unsicher fühlen? Dann nutzen Sie den landesweiten Mängelmelder mit integriertem Angstraummelder und Ihr Anliegen wird vollautomatisch an die zuständige Kommune oder die Spezialisten der hessischen Polizei weitergeleitet.
Magistrat der Stadt Kirtorf
Neustaedter Str. 10-12
36320 Kirtorf
Telefon: +49 6635 180
Fax: +49 6635 1815
E-Mail: webmaster@stadt-kirtorf.de
KFZ Zulassung ab 01.05.2024 geschlossen.
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