Aktuelles aus Kirtorf

Aufstellung Kranzniederlegungen am Volkstrauertag 17.11.2024

Bürgermeisterwahl am 20.10.2024 in der Stadt Kirtorf


Bei der Bürgermeisterwahl am 20.10.2024 wurde folgendes Wahlergebnis ermittelt:


Träger des Wahlvorschlags LÜCK, Herr Christoph Lück                   1075 Stimmen  (62,39 %)

Träger des Wahlvorschlags FEY,    Herr Andreas Fey                           648 Stimmen (37,61 %)


Somit sind auf den Bewerber Christoph Lück mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen und er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Kirtorf gewählt. Das amtliche Wahlergebnis wird am Freitag, den 25.10.2024 vom Wahlausschuss der Stadt Kirtorf festgestellt.



Wahlergebnis Bürgermeisterwahl Kirtorf 20.10.2024

Kostenfreie Enegieberatung in Kirtorf vom 14.10.-20.12.2024

Besuch bei der Partnergemeinde Kilb/Niederösterreich 23.-25.08.2024

Gleentalmarkt Kirtorf



Kirtorf feiert fünf Jahre Gleentalmarkt

 

Seit nunmehr fünf Jahren findet einmal im Monat der Gleentalmarkt auf dem oberen Marktplatz in Kirtorf statt. Dies ist wahrlich ein Grund zu feiern.

Immer am zweiten Samstag im Monat von 10 bis 14 Uhr haben die Kirtorfer und Kirtorferinnen und alle Besucher aus der Umgebung, die Gelegenheit regionale Produkte sowie Kunsthandwerk zu erwerben.

Aus diesem Grund wurden anlässlich des Marktes im September ein großes Kinderprogramm mit Kinderschminken und ein Quiz, sowie verschiedene Spiele von der Familieninitiative angeboten.

Auch das Ausbildungszentrum für Naturschutz (AZN) lockte die Kinder und Erwachsene mit einem Quiz.

Bürgermeister Fey dankte im Rahmen einer kurzen Ansprache allen Händlern und Besuchern für die Treue, sowie der Marktmeisterin Ute De Tullio und Melanie Naumann mit einem Blumenstrauß für die Organisation des Marktes.

Mittlerweile ist der Markt zu einer festen Größe der Kirtorfer Veranstaltungen geworden. Viele Stammkunden freuen sich auf das entspannte Einkaufen auf dem Markt und das anschließende Mittagessen bei unserem Caterer Simon Döring. Teilweise unterstützen auch die Kirtorfer Vereine bei der Bewirtung.

Durch die mediale Werbung bei Facebook, Instagram, WhatsApp, den Zeitungen und im Amtsblatt ist der Markt mittlerweile auch über die Kreisgrenze hinaus bekannt und es kommen Besucher aus der Marburger und Neustädter Region. Auch Alsfelder und Homberger Bürger werden gerne begrüßt.

Der Markt bietet eine breite Produktpalette an. Ein Metzger, ein Bäcker, regionale Obst- und Gemüsebauer, Weinhandel, Imker, eine Käserei, Landwirte, die ihre Produkte wie Wurst, Brot, Käse, Honig, Marmeladen, Sekt und Wein, Kartoffeln, Eier, Nudeln, eingekochtes Gemüse und Öle anbieten, sowie selbstgestrickte Strümpfe, Wolle, Dekoartikel, Schmuck, Geschenkartikel mit Lasertechnik sind der feste Bestandteil des Marktes.

Je nach Saison wird der Markt durch weitere spezielle Anbieter und Highlights bereichert. Im Frühjahr u.a. mit Garten Pflänzchen, im Herbst mit Kürbissen. Auch Kosmetik und Basteleien werden angeboten. Ortsansässige Gesangvereine, Tanzvorführungen von Vereinen und der Ballettschule, sowie Schüler der Musikschule machen den Markt durch ihre Teilnahme noch attraktiver.

Ein Blick auf die Homepage und die sozialen Netzwerke lohnt also immer, um sich über das nächste Marktangebot zu informieren.

Der nächste Gleentalmarkt findet am 12. Oktober statt. Diesmal zusätzlich mit einem Flohmarkt.

Genaue Informationen entnehmen Sie bitte den separaten Veröffentlichungen.



Start der Straßenbauarbeiten an der L 3071 zwischen Kirtorf/Gleimenhain und der Kreisgrenze zum Landkreis Marburg-Biedenkopf


Aller Voraussicht nach ab kommenden Montag, den 05.08.2024 starten die umfangreiche Straßenbauarbeiten an der Landesstraße L 3071 zwischen Kirtorf/Gleimenhain und der Kreisgrenze zum Landkreis Marburg-Biedenkopf.


Die Landesstraße ist von gravierenden Fahrbahnschäden gekennzeichnet, welche eine Erneuerung der Fahrbahn auf der freien Strecke von Grund auf notwendig machen. Zudem werden Synergieeffekte genutzt und in Zusammenarbeit mit der Stadt Kirtorf Arbeiten in der Ortsdurchfahrt Gleimenhain durchgeführt. Die Stadt erneuert dabei die Wasserleitungen einschl. sämtlicher Hausanschlussleitungen sowie punktuell den Gehwegbereich und Hessen Mobil saniert die Fahrbahn. Insgesamt erfolgen die Bautätigkeiten auf einer Länge von ca. 1,2 km.


Zur Durchführung der Baumaßnahme ist eine Vollsperrung leider nicht zu vermeiden. Für den überörtlichen Verkehr, also für all diejenigen Verkehrsteilnehmenden, welche Gleimenhain lediglich zur Durchfahrt nutzen, wird eine überörtliche Umleitung eingerichtet und ausgeschildert. Diese verläuft in beiden Fahrtrichtunen über Neustadt. Für die Anliegerinnen und Anlieger von Gleimenhain gelten gesonderte Regelungen.


Sofern die Arbeiten wie geplant abgewickelt werden können, steht den Verkehrsteilnehmenden ab Mitte Dezember 2024 ein erneuerter Landesstraßenabschnitt zur Verfügung. Das Land Hessen investiert in diese Erhaltungsmaßnahme rund 2,4 Mio Euro und die Stadt Kirtorf ca. 700.000 Euro.


Hessen Mobil

Straßen- und Verkehrsmanagement

Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mittelhessen Vogelsbergstraße 51

63679 Schotten


Tel.:  +49 (6044) 609136

mittelhessen@mobil.hessen.de

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Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024


Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Fulda und des Vogelsbergkreises zum Stichtag 01.01.2024 neue Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.


Instandsetzung der Gleenbachbrücke und Erneuerung

der L 3071 in Kirtorf

 

Ab Montag, den 24.06.2024 bis Anfang Dezember finden Instandsetzungsarbeiten an der Gleenbachbrücke und eine Erneuerung der L 3071 "Gemünder Straße" in Kirtorf statt.

Im Rahmen der letzten Brückenprüfungen wurden an der Gleenbachbrücke verschiedene Schädigungen im Bereich der Kappen und Schäden an den Widerlagern mit freiliegender Bewehrung und Betonabplatzungen festgestellt. Um weiteren Substanzverlusten entgegen zu wirken, erfolgen nunmehr Betoninstandsetzungsarbeiten und die Aufbringung von Oberflächenschutzsystemen. Auch die L 3071 in den Anschlussbereichen der Brücke wird mit einer Asphaltdecke auf einer Länge von ca. 200 m erneuert.

Um die Bautätigkeiten durchführen zu können, ist eine Vollsperrung unausweichlich. Um für die Verkehrsteilnehmenden die unweigerlichen Beeinträchtigungen so weit es geht zu reduzieren, werden die beiden Gewerke, also Brücken- und Straßeninstandsetzung in einer Baumaßnahme zusammen gefasst.

Der überörtliche Verkehr wird über Appenrod und Maulbach zur L 3071 umgeleitet. Die Umleitung der entgegen gesetzten Fahrtrichtung erfolgt analog. Für die Anwohnenden sowie Anliegerinnen und Anlieger im direkten Baufeld gelten gesonderte Regelungen.

 

Sofern die Bauarbeiten, wie geplant abgewickelt werden können, ist eine Fertigstellung bis Anfang Dezember geplant. Das Land Hessen stellt mit dieser Baumaßnahme eine Erhaltung seiner Verkehrsinfrastruktur sicher und investiert dafür rund 815.000 Euro.

 


Besprechung Bgm. Fey, Wasserm. Fröhlich, Ing. Büro Grohmann

Startschuss für Straßengrundsanierung und Wasserleitungsbau in Gleimenhain



Insgesamt über 3,1 Mio Euro sollen in der Ortsdurchfahrt Gleimenhain in den nächsten Wochen und Monaten verbaut werden. Dabei beteiligt sich die Stadt Kirtorf mit ca. 700.000 € für die Erneuerung der Wasserleitung in der Ortsdurchfahrt und an Begleitmaßnahmen des Straßenbaus. Zudem wird von Hessen Mobil auch noch ein Stück der freien Strecke nach Neustadt erneuert, bei dem es in den vergangenen Jahren immer wieder Absenkungen gegeben hat. Zum Start gab es nun mit allen Beteiligen eine letzte Abstimmung bei einem Ortstermin in Gleimenhain – dabei waren: Hessen Mobil, die Bauleitung der ausführenden Firma Giebel Bau, das für den Wasserleitungsbau verantwortliche Ingenieurbüro Grohmann, Vertreter des Ortsbeirats, Vorabeiter des Bauhofs sowie Bürgermeister Andreas Fey.

Die L 3071 wird dazu für die nächsten Monate in diesem Bereich voll gesperrt, eine Durchfahrt nach Neustadt ist dann nur über die Umleitung über Arnshain möglich. Eine innerörtliche Umfahrung nach Neustadt ist hingegen nicht machbar und Umfahrungsversuche zwecklos, da alle Flurwege in der Gemarkung enden. Den Anwohnern wird selbstverständlich innerhalb des Ortes und die Ausfahrt nach Wahlen ermöglicht


KFZ-Zulassungsaussenstelle Kirtorf ab 01.05.2024 geschlossen

Die Verwaltung teilt mit, dass der Service als Außenstelle der KFZ-Zulassungsstelle des Vogelsbergkreises im Rathaus der Stadt Kirtorf ab Mai 2024 aufgrund erforderlicher struktureller Änderungen bis auf weiteres nicht angeboten werden kann.

Die Zulassungsbehörde in Alsfeld und Lauterbach stehen Ihnen weiterhin für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung. Zudem können Sie auch selbständig Zulassungsangelegenheiten online erledigen. Näheres finden Sie auf den Onlineseiten des Vogelsbergkreises.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Team der Stadtverwaltung Kirtorf

 


Neue Katzenschutzverordnung für Kirtorf in Kraft getreten

Warum wurde die erlassen?

Im Gemeindegebiet der Stadt Kirtorf wurde in den letzten Monaten eine Überpopulation von streunenden und kranken Katzen wahrgenommen, so dass die Stadt Kirtorf Maßnahmen gegen das dadurch entstehende Katzenelend treffen muss. Hierzu wurde sich mit regionalen Tierschutzorganisationen und Nachbarkommunen abgestimmt, die bereits eine Katzenschutzverordnung erlassen haben. Als erster Schritt erfolgte nun durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit der Katzenschutzverordnung die Schaffung einer Rechtsgrundlage. Weiter müssen Katzenhalter und Haus- / Scheuneneigentümer auf die Problematik von streunenden Katzen aufmerksam gemacht werden. Die Tierhilfe Lahn Ohm e.V. steht dabei als Kooperationspartner zur Umsetzung der Verordnung und zur Durchführung von Maßnahmen zur Verfügung. Ein Vertrag mit einem Tierschutzverein zur Unterbringung von Fundtieren wird hierzu noch angestrebt.

Hintergrund:
In Deutschland leben rund 2 Millionen Katzen auf den Straßen. Verwildert, extrem scheu und meist krank streunen sie durch die Städte und Gemeinden. Eine Katze wirft im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Auch wenn nicht alle Tiere überleben, wächst die Population sehr rasch. Die verwilderten Katzen sind oft krank, verwahrlost und hungrig. Mit der Vermehrung steigt auch die Gefahr der Ausbreitung von diversen Katzenkrankheiten. Die Kapazitäten der Tierheime sind ausgereizt. Es besteht aus tierschutzrechtlichen Gründen dringender Handlungsbedarf.

Was bedeutet das für Katzenhalter und Katzenfreunde?

Katzenhalter/innen, die ihrer Katze auch den Zugang ins Freie gewähren wollen, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Kastrierungspflicht gilt ab einem Alter von fünf Monate. Katzenhalter müssen die Kastration der Ordnungsbehörde auf Verlangen nachweisen können. Züchter können eine Ausnahmegenehmigung zur Kastrationspflicht beantragen.

Wer freilaufende Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt, wird ebenso für die Katze verantwortlich wie Katzenhalter, d.h. er/sie kann für die Kastrationspflicht in Anspruch genommen werden. Gerade verlassene Scheunen sind gern genutzte Sammelpunkte für streunende Katzen. Werden diese Orte mit Futter versorgt, so können sich Infektionskrankheiten rasch ausbreiten. Tierfreunde können streunende Katzen gerne aufnehmen, sollten sich dann aber versichern, dass sie wirklich keinem Besitzer zuzuordnen sind und müssen dann auch die Verantwortung für die artgerechte Haltung und Pflege übernehmen. Dazu gehört dann auch die nun vorgeschriebene Kastration bei einem Tierarzt. Das „wilde“ Füttern streunender Katzen sollte hingegen unterbleiben.


Haben Sie nähere Fragen zur Katzenhaltung, wenden Sie sich auch gerne an unsere örtlichen Tierschutzorganisationen und Tierschutzhelfer.

 


Landesweiter

Mängelmelder


Sie haben Mängel in Ihrer Kommune entdeckt wie Schlaglöcher auf der Straße oder defekte Straßenbeleuchtung? Sie möchten einen Ort melden, an dem Sie sich unsicher fühlen? Dann nutzen Sie den landesweiten Mängelmelder mit integriertem Angstraummelder und Ihr Anliegen wird vollautomatisch an die zuständige Kommune oder die Spezialisten der hessischen Polizei weitergeleitet.


zum Mängelmelder

 


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