Aktuelles aus Kirtorf


Bürgerbüro Kirtorf

Achtung:
Bürgerbüro Stadtverwaltung Kirtorf am 10.07.2024 wegen Personalengpass ganztägig geschlossen


Erneuerung der Bruchsteinmauer am DGH in Heimertshausen


Lange geplant, nun endlich in der Umsetzung. Die alte Bruchsteinmauer am DGH in Heimertshausen hatte sich immer weiter ausgebeult, daher musste hier etwas geschehen. Nach ersten Kostenschätzungen und dem dann eingeleiteten Vergabeverfahren konnten vor kurzem die Arbeiten beginnen. Die Fertigstellung ist für Ende August 24 geplant.

 


Instandsetzung der Gleenbachbrücke und Erneuerung

der L 3071 in Kirtorf

 

Ab Montag, den 24.06.2024 bis Anfang Dezember finden Instandsetzungsarbeiten an der Gleenbachbrücke und eine Erneuerung der L 3071 "Gemünder Straße" in Kirtorf statt.

Im Rahmen der letzten Brückenprüfungen wurden an der Gleenbachbrücke verschiedene Schädigungen im Bereich der Kappen und Schäden an den Widerlagern mit freiliegender Bewehrung und Betonabplatzungen festgestellt. Um weiteren Substanzverlusten entgegen zu wirken, erfolgen nunmehr Betoninstandsetzungsarbeiten und die Aufbringung von Oberflächenschutzsystemen. Auch die L 3071 in den Anschlussbereichen der Brücke wird mit einer Asphaltdecke auf einer Länge von ca. 200 m erneuert.

Um die Bautätigkeiten durchführen zu können, ist eine Vollsperrung unausweichlich. Um für die Verkehrsteilnehmenden die unweigerlichen Beeinträchtigungen so weit es geht zu reduzieren, werden die beiden Gewerke, also Brücken- und Straßeninstandsetzung in einer Baumaßnahme zusammen gefasst.

Der überörtliche Verkehr wird über Appenrod und Maulbach zur L 3071 umgeleitet. Die Umleitung der entgegen gesetzten Fahrtrichtung erfolgt analog. Für die Anwohnenden sowie Anliegerinnen und Anlieger im direkten Baufeld gelten gesonderte Regelungen.

 

Sofern die Bauarbeiten, wie geplant abgewickelt werden können, ist eine Fertigstellung bis Anfang Dezember geplant. Das Land Hessen stellt mit dieser Baumaßnahme eine Erhaltung seiner Verkehrsinfrastruktur sicher und investiert dafür rund 815.000 Euro.

 


Besprechung Bgm. Fey, Wasserm. Fröhlich, Ing. Büro Grohmann

Startschuss für Straßengrundsanierung und Wasserleitungsbau in Gleimenhain



Insgesamt über 3,1 Mio Euro sollen in der Ortsdurchfahrt Gleimenhain in den nächsten Wochen und Monaten verbaut werden. Dabei beteiligt sich die Stadt Kirtorf mit ca. 700.000 € für die Erneuerung der Wasserleitung in der Ortsdurchfahrt und an Begleitmaßnahmen des Straßenbaus. Zudem wird von Hessen Mobil auch noch ein Stück der freien Strecke nach Neustadt erneuert, bei dem es in den vergangenen Jahren immer wieder Absenkungen gegeben hat. Zum Start gab es nun mit allen Beteiligen eine letzte Abstimmung bei einem Ortstermin in Gleimenhain – dabei waren: Hessen Mobil, die Bauleitung der ausführenden Firma Giebel Bau, das für den Wasserleitungsbau verantwortliche Ingenieurbüro Grohmann, Vertreter des Ortsbeirats, Vorabeiter des Bauhofs sowie Bürgermeister Andreas Fey.

Die L 3071 wird dazu für die nächsten Monate in diesem Bereich voll gesperrt, eine Durchfahrt nach Neustadt ist dann nur über die Umleitung über Arnshain möglich. Eine innerörtliche Umfahrung nach Neustadt ist hingegen nicht machbar und Umfahrungsversuche zwecklos, da alle Flurwege in der Gemarkung enden. Den Anwohnern wird selbstverständlich innerhalb des Ortes und die Ausfahrt nach Wahlen ermöglicht


Freibad Heimertshausen



Auf Grund von Personalmangel kann das Freibad in Heimertshausen im Juni nur mit gekürzten Öffnungszeiten betrieben werden.


 

Öffnungszeiten:


Montag - Freitag: 
14:00 Uhr - 19.00 Uhr


Samstag - Sonntag: 
13:00 Uhr - 19.00 Uhr


Bei ungünstiger Witterung schließt das Schwimmbad eine Stunde früher.





STELLENAUSSCHREIBUNG



Kirtorf, 25.06.2024



Die Stadt Kirtorf sucht für die allgemeine Verwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n 


 

Verwaltungsmitarbeiter*in (m/w/d) 


 

Es handelt sich dabei um eine befristete Vollzeitstelle als Vertretung während Mutterschutz und


Elternzeit, mit der Perspektive auf eine anschließende Entfristung.


 

Die Einstellung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in die Entgeltgruppe


8 TVöD. 



Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem netten Team mit folgenden Aufgabenschwerpunkten:

·        Rechnungsprüfung und Anweisung

·        Rechnungen und Abrechnungen erstellen in allen städtischen Tätigkeitsbereichen inkl. Abwasserverband

·        Verpachtungen und Vermietungen

·        Vertretung im Sitzungsdienst

·        Feuerwehrwesen

·        Allgemeine/Sonstige Verwaltungstätigkeiten

Das bringen Sie mit

·        Einen erfolgreichen Abschluss als Verwaltungsfachangestellte*r, als Fachangestellte*r für Bürokommunikation oder einen vergleichbaren Abschluss.

·        Kenntnisse des Allg. Verwaltungsrechts. Sie sind mit Blick auf die unterschiedlichen Aufgabenprofile flexibel und belastbar und können           

         selbstständig und sorgfältig arbeiten.

·        Kenntnisse mit dem Programm New System Kommunal (NSK) sind von Vorteil

·        Gute Teamfähigkeit und Sozialkompetenz

·        gute Kenntnisse in der PC-gestützten Bürokommunikation und sichere Anwendung der gängigen MS-Office Produkte

Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen und Gleichgestellter werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie gerne in unserem Team arbeiten möchten, senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen mit entsprechenden Nachweisen bis zum 10.07.2024 an den

Magistrat der Stadt Kirtorf, Neustädter Straße 10-12, 36320 Kirtorf

Zögern Sie nicht, uns bei Fragen anzurufen. Sie erreichen den Leiter unserer Personalabteilung, Herrn Kutscher, unter der Telefonnr. 06635/1820.

Vorsorglich erfolgt der Hinweis, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.

Sofern Sie die Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

Gerne können die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens auch persönlich bei uns abgeholt werden.

Mit Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zu.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Bewerbungsunterlagen vernichtet und die persönlichen Daten gelöscht.





Ferienspiele Kirtorf


Hey Kids,

die Ferienspiele werden dieses Jahr 40 Jahre alt. Aus diesem Grund haben wir uns ein Programm voller Abenteuer für euch überlegt und euch erwartet wieder eine tolle Woche voller Spaß und Action.

Habt ihr Lust mit uns zu feiern? Na dann, auf geht‘s!

Die Ferienspiele finden dieses Jahr vom

29. Juli bis 03. August 2024 statt.

Wenn ihr wissen wollt, wie wir das Jubiläum dieses Jahr mit euch feiern möchten, dann blättert euch durch die Seiten.

Wir freuen uns schon jetzt drauf, eine spaßige und erlebnisreiche Woche mit euch zu feiern!


Zum Ferienspielprogramm 2024

KFZ-Zulassungsaussenstelle Kirtorf ab 01.05.2024 geschlossen

Die Verwaltung teilt mit, dass der Service als Außenstelle der KFZ-Zulassungsstelle des Vogelsbergkreises im Rathaus der Stadt Kirtorf ab Mai 2024 aufgrund erforderlicher struktureller Änderungen bis auf weiteres nicht angeboten werden kann.

Die Zulassungsbehörde in Alsfeld und Lauterbach stehen Ihnen weiterhin für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung. Zudem können Sie auch selbständig Zulassungsangelegenheiten online erledigen. Näheres finden Sie auf den Onlineseiten des Vogelsbergkreises.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Team der Stadtverwaltung Kirtorf

 


Neue Katzenschutzverordnung für Kirtorf in Kraft getreten

Warum wurde die erlassen?

Im Gemeindegebiet der Stadt Kirtorf wurde in den letzten Monaten eine Überpopulation von streunenden und kranken Katzen wahrgenommen, so dass die Stadt Kirtorf Maßnahmen gegen das dadurch entstehende Katzenelend treffen muss. Hierzu wurde sich mit regionalen Tierschutzorganisationen und Nachbarkommunen abgestimmt, die bereits eine Katzenschutzverordnung erlassen haben. Als erster Schritt erfolgte nun durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit der Katzenschutzverordnung die Schaffung einer Rechtsgrundlage. Weiter müssen Katzenhalter und Haus- / Scheuneneigentümer auf die Problematik von streunenden Katzen aufmerksam gemacht werden. Die Tierhilfe Lahn Ohm e.V. steht dabei als Kooperationspartner zur Umsetzung der Verordnung und zur Durchführung von Maßnahmen zur Verfügung. Ein Vertrag mit einem Tierschutzverein zur Unterbringung von Fundtieren wird hierzu noch angestrebt.

Hintergrund:
In Deutschland leben rund 2 Millionen Katzen auf den Straßen. Verwildert, extrem scheu und meist krank streunen sie durch die Städte und Gemeinden. Eine Katze wirft im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Auch wenn nicht alle Tiere überleben, wächst die Population sehr rasch. Die verwilderten Katzen sind oft krank, verwahrlost und hungrig. Mit der Vermehrung steigt auch die Gefahr der Ausbreitung von diversen Katzenkrankheiten. Die Kapazitäten der Tierheime sind ausgereizt. Es besteht aus tierschutzrechtlichen Gründen dringender Handlungsbedarf.

Was bedeutet das für Katzenhalter und Katzenfreunde?

Katzenhalter/innen, die ihrer Katze auch den Zugang ins Freie gewähren wollen, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Kastrierungspflicht gilt ab einem Alter von fünf Monate. Katzenhalter müssen die Kastration der Ordnungsbehörde auf Verlangen nachweisen können. Züchter können eine Ausnahmegenehmigung zur Kastrationspflicht beantragen.

Wer freilaufende Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt, wird ebenso für die Katze verantwortlich wie Katzenhalter, d.h. er/sie kann für die Kastrationspflicht in Anspruch genommen werden. Gerade verlassene Scheunen sind gern genutzte Sammelpunkte für streunende Katzen. Werden diese Orte mit Futter versorgt, so können sich Infektionskrankheiten rasch ausbreiten. Tierfreunde können streunende Katzen gerne aufnehmen, sollten sich dann aber versichern, dass sie wirklich keinem Besitzer zuzuordnen sind und müssen dann auch die Verantwortung für die artgerechte Haltung und Pflege übernehmen. Dazu gehört dann auch die nun vorgeschriebene Kastration bei einem Tierarzt. Das „wilde“ Füttern streunender Katzen sollte hingegen unterbleiben.


Haben Sie nähere Fragen zur Katzenhaltung, wenden Sie sich auch gerne an unsere örtlichen Tierschutzorganisationen und Tierschutzhelfer.

 


Glasfaser

Glasfaserausbau mit Goetel geht weiter

Kirtorf, 28.06.2024

Nach einer zwischenzeitlichen Unterbrechung aufgrund eines Wechsels der beauftragten Baufirma, gehen die Ausbauarbeiten von Goetel nun zügig weiter.

Die Bauleiter treffen sich nun zu einer wöchentlichen Abstimmung mit dem Rathauschef Bürgermeister Andreas Fey und dem Leiter Ordnungsamt Marcel Kutscher.

 

 

Landesweiter

Mängelmelder


Sie haben Mängel in Ihrer Kommune entdeckt wie Schlaglöcher auf der Straße oder defekte Straßenbeleuchtung? Sie möchten einen Ort melden, an dem Sie sich unsicher fühlen? Dann nutzen Sie den landesweiten Mängelmelder mit integriertem Angstraummelder und Ihr Anliegen wird vollautomatisch an die zuständige Kommune oder die Spezialisten der hessischen Polizei weitergeleitet.


zum Mängelmelder

 


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