Bürgermeisterwahl Kirtorf


Vorläufige Ergebnisse der Bürgermeisterwahl Kirtorf

Vorläufige Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke


Am 20.10.2024 findet die Bürgermeisterwahl in Kirtorf statt.
Die einzelnen Bekanntmachungen dazu finden Sie
hier.

Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt durch den Briefwahlvorstand am 20.10.2024 ab 18:00 Uhr im Bürgerbüro, Neustädter Straße 12, der Stadtverwaltung Kirtorf.


Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23.08.2024 folgende Wahlvorschläge zugelassen:


Wahlvorschlag 1

Einzelbewerber Christoph Lück, Bauamtsleiter, geb. 1983 in Siegen, wohnhaft in 36320 Kirtorf


Wahlvorschlag 2

Einzelbewerber Andreas Fey, Bürgermeister, geb. 1964 in Neunkirchen, wohnhaft in 36320 Kirtorf.


Wahlscheinbeantragung nach dem 18.10.2024, 13.00 Uhr 


Gemäß § 16a KWO kann ein eingetragener Wahlberechtigter noch am Wahltag bis 15.00 Uhr einen Wahlschein beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur mit nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

 

Ein Wahlberechtigter, der aus folgenden Gründen nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, (§16a Abs.2 KWO) erhält auf Eintrag einen Wahlschein,

 

-        wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist nach § 9 Abs. 5 Satz 1 KWO oder die Einspruchsfrist
         nach § 8 Abs. 3 KWO versäumt hat

 

-        wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen nach § 9Abs. 5 Satz 1 oder § 8 Abs. 3 des

         Gesetzes entstanden ist

 

-        wenn sein Wahlrecht erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt

         worden ist


§ 18 Abs. 8 KWO

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl , 15.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

 

Für diese Fälle ist am Samstag, 19.10.2024 die Stadtverwaltung Kirtorf, in der Zeit von 11.00 - 12.00 Uhr geöffnet.

Am Wahlsonntag wenden Sie sich bitte an Ihren Wahlvorstand, der alles weitere veranlasst.

 

gez. Schindler, Wahlleiter



Share by: