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Politik

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Organe der Stadt Kirtorf

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist das höchste kommunale Organ Hessens. Sie bildet mit ihren von den Bürgern gewählten Mitgliedern die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt. Der Magistrat, dessen Mitglieder von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt werden, ist die Exekutive, also die ausführende Gewalt. Der Magistrat führt die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aus. An der Spitze der Verwaltung stehen der Bürgermeister und der Erste Stadtrat. Auf Aufgaben und Zuständigkeit soll im Folgenden näher eingegangen werden:

 

Die Stadtverordnetenversammlung

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt über die Angelegenheiten der Stadt und überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Magistrats. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung werden in öffentlichen Sitzungen gefasst, deren Termine im „Amtsblatt der Stadt Kirtorf“ und in den Aushangkästen der Stadt amtlich bekannt gegeben werden. Die 23 Stadtverordneten wurden am 14. März 2021 für fünf Jahre von den wahlberechtigten Kirtorfer Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Zu den wichtigsten Angelegenheiten, über die ausschließlich die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, gehören unter anderem: allgemeine Grundsätze, nach denen die Verwaltung zu führen ist; Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogramms, sowie Verabschiedung des Haushaltsplans; Festsetzung öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte mit großer Bedeutung für größere Teile der Bevölkerung, Erlass von Satzungen jeder Art sowie deren Änderung und Aufhebung.

Der Stadtverordnetenvorsteher beruft die 23 Parlamentarier zu den Sitzungen, leitet die Verhandlungen der Versammlung, handhabt die Ordnung in den Sitzungen und übt das Hausrecht aus. In Hessen hat er die Funktion des Ersten Bürgers der Stadt. Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse hat die Stadtverordnetenversammlung vier Ausschüsse gebildet:

 

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Ausschuss für Bau-, Verkehr- und Siedlungswesen, Dorfentwicklung, Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung
  • Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Familien und Senioren
  • Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt u. Natur sowie Verbraucherschutz

 

Derzeit setzt sich das Stadtparlament zusammen aus:

 

16 Mitgliedern der FWG-CDU (Fraktionsvorsitzender: Ralf Völzing), 7 Mitgliedern der SPD/UWL (Fraktionsvorsitzender: Heinrich Raab),

 

Der Magistrat
 

Der Magistrat ist das Verwaltungsorgan der Stadt. Er besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung. Seine Beschlüsse fasst der Magistrat nach Bedarf in nichtöffentlichen Sitzungen. Er vertritt die Stadt, Erklärungen der Stadt werden im Namen des Magistrats vom Bürgermeister bzw. vom Ersten Stadtrat abgegeben.

 

Der Magistrat der Stadt Kirtorf wird angeführt vom Bürgermeister. Sein allgemeiner Vertreter ist der ehrenamtliche 1. Stadtrat. Weiterhin gehören dem Magistrat 8 ehrenamtliche Stadträte an.

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