Sperrmüll
Link ZAV Vogelsbergkreis Sperrmuell
Die Abfuhr von Elektrogroßgeräten und Sperrmüll/Möbel holz wird von zwei verschiedenen Abfuhrunternehmen durchgeführt. Die Abfuhr von Elektrogroßgeräten wird durch das Unternehmen SUEZ Mitte GmbH und Sperrmüll/ Möbelholz durch das Unternehmen Knettenbrech+Gurdulic durchgeführt. Die Terminbenachrichtigung wird durch jedes Unternehmen selbst erfolgen. Somit können, im Falle einer Anmeldung von Sperrmüll/Möbelholz und Elektrogroßgeräten, zwei verschiedene Terminkarten an Sie versandt werden.
Die Sperrmüllabrufkarten liegen bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung wie auch bei dem ZAV zur Auslage bereit. Anmeldemöglichkeit *auch per Kurzbrief an:
Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis, Am Graben 96, 36341 Lauterbach
oder per Fax (06641 / 9671-20), per E-Mail (info@zav-online.de), über unsere Homepage (Link oberhalb der Startseite-„Sperrmüll“) oder per Telefon über die Sperrmüllhotline (06641 / 9671-22), welche montags, dienstags und donnerstags von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und mittwochs von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr sowie freitags von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr Ihre Sperrmüllanmeldung persönlich entgegen nimmt. Die Terminbenachrichtigung geht Ihnen per Post zu.
Wie funktioniert es?
Sie können mindestens zweimal jährlich eine kostenfreie Sperrmüllentsorgung pro Grundstück bis maximal 4m3
beantragen, wenn dieses mit einem gebührenpflichtigen Restabfallgefäß veranlagt/ausgestattet ist. Sie geben an Was, Wieviel und Wo (Adresse) Sie es entsorgen lassen möchten und senden dies (per E-Mail, Fax oder Post) an den Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (Adresse siehe oben).
Bemerkung: Die Sperrmüllentsorgung ist in Ihren Müllgebühren bereits mit eingerechnet.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis wird Ihre Sperrmüllanmeldung registrieren, die Berechtigung und die Anzahl der erfolgten Abfuhren prüfen und kontrollieren, ob die angemeldeten Gegenstände zum Sperrmüll gehören (ggf. erfolgt Rücksprache bzw. Korrektur durch den ZAV). Anschließend wird der Entsorgungsauftrag erteilt. Dann meldet sich das beauftragte Entsorgungsunternehmen bei Ihnen und teilt Ihnen das Datum der Abfuhr ca. 5 Werktage im Voraus mit. Der Zeitraum von der Anmeldung bis hin zu der Sperrmüllabholung beträgt zwei bis maximal sechs Wochen.
Möbelholz wird separat am Abfuhrtag abgefahren. Wenn möglich, stellen Sie die Sperrmüllgegenstände nach Möbelholz und „Nichtholz“ sortiert bereit.
Um eine ordnungsgemäße Sperrmüllabfuhr durchführen zu können, bitten wir Sie, folgende Hinweise hinsichtlich des Sperrmülls zu beachten:
Was ist Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören alle festen, großen, sperrigen Haushaltsgegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind und die wegen ihrer Größe auch nach zumut barer Zerkleinerung nicht in ein Standard-Restabfallgefäß (120 Liter Fassungsvermögen) oder in zugelassene Müllsäcke passen, keine Verpackungen darstellen und nicht aus Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen stammen.
Hierzu gehören z. B. (Auszug):
Bettgestelle, Federbett, Matratze, Möbelstücke, Polstermöbel, Sprungrahmen, Schränke, Truhen, Vitrinen etc., große Teppiche (nicht verklebt oder verbunden), Fußbodenbeläge (z. B. Linoleum, Teppichboden – nicht verklebt oder vorher mit dem Haus verbunden) [Nicht: Laminat oder Parkett], großes Spielzeug, größere Wannen, Wäschekörbe, Zelte, große Kunststoffteile aus dem Hausrat, Regale, Lattenroste, Sofa, Stuhl, Tische, große Schrottteile, Fahrräder, unbehandeltes Möbelholz aus dem Innenbereich, große Behältnisse (ohne Inhalt, sofern nicht Verpackung. Fragen Sie Ihren Handwerker bei Renovierungsmaßnahmen, ob Altmaterialien von ihm zurückgenommen werden).
Was ist zugelassen:
Auch wenn die von Ihnen angemeldeten Gegenstände zum Sperrmüll gehören, ist Folgendes zu beachten:
– Das Einzelgewicht darf 50 kg nicht überschreiten. Die Größe des Sperrmülls ist begrenzt auf Stücke von max.
2 m Länge, 1 m Breite, 0,75 m Höhe. Größere und schwerere Teile sind ggf. zu zerlegen oder auf o. g. Maße zu
zerkleinern.
– Die Gesamtmenge pro Haushaltung, die im Rahmen einer Sammlung mitgenommen wird, darf 4 m3
nicht überschreiten.
– Abfall wird nicht dadurch zum Sperrmüll, dass es viel ist! Alle Kartons, Säcke oder andere Behältnisse, die kleinteiligen Abfall enthalten, der nicht Sperrmüll ist, werden nicht mitgenommen. Diese Abfälle sind über die Restabfallsammlung zu entsorgen.
– Abfälle, auch sperrige, die Verpackungen darstellen, sind grundsätzlich kein Sperrmüll sondern über die Dualen Systeme oder die von den Herstellern und Vertreibern genannten Rücknahmesysteme zu entsorgen.
Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen die anfallenden Abfälle einer Verwertung zuzuführen. Dies ist die umweltschonendste Form der Entsorgung. Sie trägt wesentlich dazu bei, Rohstoffressourcen zu schonen. Stellen Sie daher die Abfälle rechtzeitig gut sichtbar an den Straßenrand. Die Abfuhr beginnt ab 06.00 Uhr.
Prüfen Sie bitte auch, ob Gegenstände vielleicht noch „wieder- oder weiterverwendet“ werden können, denn
der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Deshalb sollten Sie schon beim Einkauf darauf achten, dass
möglichst wenige Abfälle entstehen bzw. die unvermeidbaren Abfälle einer Verwertung zugeführt werden können.
Nicht zum Sperrmüll gehören:
– Gegenstände, die aufgrund der Größe in die Restabfalltonne (120 Liter) passen (außer Altmetall und Elektrogeräte) – Problemabfälle (Sonderabfall, wie flüssige Farben, Pflanzenschutzmittel, Medikamente, etc.)
– Autowracks, Autoteile, Reifen (Altreifen bis 200 cm Durchmesser werden am Entsorgungszentrum Vogelsberg,
Tel.: 06638-919109, gegen Gebühr entgegengenommen)
– Bauhölzer, imprägniertes Möbelholz, Astmaterial, Hundehütten, Kaninchenställe, Beetumrandungen, Zäune – Gewerbe- und Gartenabfälle, Silo- und Teichfolien
– Wertstoffe wie Papier, Pappe, Glas, Weißblechdosen und Verpackungen. (Benutzen Sie bitte die hierfür vorgesehenen Wertstoffbehälter)