Abfallentsorgung


Änderung der Gebühr für die ZAV-Restabfallsäcke: Diese kosten ab dem 01.01.2025 nunmehr 9,30 € je Sack.

Öffnung der Grünabfallsammelplätze und Kompostierungsanlagen in 2025



Die letzte Annahme an den Grünabfallsammelstellen und Kompostierungsanlagen 2024 wird am Samstag, dem 14.12.2024 erfolgen.

 

Für die Entsorgung von Baum- und Heckenschnitt öffnet das Entsorgungszentrum Brauerschwend am 01.02.2025, die Grünabfallsammelstellen und Kompostierungsanlagen öffnen am Samstag, dem 15.02.2025 wieder.


Öffnungszeiten der Grünabfallsammelstelle am Steinböhlsgraben

Samstags von 10:00 bis 13:00 Uhr 


 

Ansprechpartner ist Thomas Malkus  (Tel. 06635//918919 ) 


Die neuen Gebühren sind nun bekannt, die Angaben im Infoheft der Stadt Kirtorf sind überholt. 


Der Betreiber der Anlage gibt folgende neue Abläufe bekannt: 


Der Platz kann nur noch über das untere Tor befahren werden. 


•Vor dem Abladen der Ware wird zunächst die gelieferte Menge ermittelt und bezahlt. 


•Die Gebühr kann nur bar, in Form von Kleingeld bezahlt werden. 


•Kosten pro Kubikmeter: 13,51 € (Ast– und Heckenschnitt: halber Preis) 



Abgabetermine von gefährlichem Abfall (Sondermüll) in 2025

Gesamtübersicht 2025
Frühjahr Herbst Ort u. Uhrzeit
08.04.2025 16.09.2025 9:00 - 9:30 Wahlen, DGH,
23.04.2025 30.09.2025 9:00 - 10:00 Kirtorf, Bauhof,

Grafik Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis

Im Vogelsbergkreis wurde ein Verband gegründet, der die Aufgaben der Abfalleinsammlung, also die Leerung der Restabfallgefäße, die Sperrmüllsammlung etc., sowie die Entsorgung und Verwertung der eingesammelten Abfälle übernommen hat.


In 1987 wurde der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV) gegründet. Diesem wurden von den Mitgliedern alle Aufgaben, für die sie als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig sind, übertragen.


Somit nimmt er alle Aufgaben der Mitgliedskommunen als Einsammelpflichtige nach § 4 Abs. 2 HAKA (= Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und die Aufgaben des Landkreises als Entsorgungspflichtiger nach § 4 Abs. 3 HAKA wahr.


Am 01.01.1988 hat der ZAV seine Arbeit aufgenommen.


Heute sind der Landkreis und alle 19 kreisangehörigen Kommunen Mitglied des ZAV. Er besitzt die vom Landkreis übernommene ehemalige Deponie „Am Bastwald“, das heutige Entsorgungszentrum Vogelsbergkreis (EZV), und ist für die stillgelegte Deponie in Mücke Nieder-Ohmen zuständig.

Grünabfall


Link ZAV Vogelsbergkreis Gruenabfall


Zum Grünabfall gehören zum Beispiel:


Äste, Heckenschnitt, Pflanzenreste, Gras- und Rasenschnitt, Laub, Sträucher


Die Grünabfallsammelstelle Kirtorf  "Am Steinböhlsgraben"befindet sich direkt nach der Abzweigung von Kirtorf nach Arnshain auf der rechten Seite.


Grünabfäl­le  können auf der Grünabfallsammelstelle „Am Steinböhlsgraben“ immer samstags von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr  gegen Gebühr abgegeben werden. Die Gebühr beträgt 13,51 €/m³,Ab 2024 ist die Annahme von Grünschnitt/Heckenschnitt an den Grünabfallsammelstellen nicht mehr kostenfrei.
Für die Abgabe fällt eine Gebühr in Höhe von 13,51€ / m³ an, d
ies entspricht für:

100 l    1,35 €

200 l    2,70 €

300 l    4,00 €

500 l    6,70 €


die Bezahlung ist nur in bar möglich. Aus anderen Landkreisen wie dem Vogelsbergkreis stammende Grünabfälle werden nicht angenommen.




Sperrmüll

Link ZAV Vogelsbergkreis Sperrmuell


Die Abfuhr von Elektrogroßgeräten und Sperrmüll/Möbel holz wird von zwei verschiedenen Abfuhrunternehmen durchgeführt. Die Abfuhr von Elektrogroßgeräten wird durch das Unternehmen SUEZ Mitte GmbH und Sperrmüll/ Möbelholz durch das Unternehmen Knettenbrech+Gurdulic durchgeführt. Die Terminbenachrichtigung wird durch jedes Unternehmen selbst erfolgen. Somit können, im Falle einer Anmeldung von Sperrmüll/Möbelholz und Elek­trogroßgeräten, zwei verschiedene Terminkarten an Sie versandt werden.

Die Sperrmüllabrufkarten liegen bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung wie auch bei dem ZAV zur Auslage bereit. Anmeldemöglichkeit *auch per Kurzbrief an:

Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis, Am Graben 96, 36341 Lauterbach

oder per Fax (06641 / 9671-20), per E-Mail (info@zav-online.de), über unsere Homepage (Link oberhalb der Startseite-„Sperrmüll“) oder per Telefon über die Sperrmüllhotline (06641 / 9671-22), welche montags, dienstags und donnerstags von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und mittwochs von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr sowie freitags von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr Ihre Sperrmüllanmeldung persönlich entgegen nimmt. Die Terminbenachrichtigung geht Ihnen per Post zu.


Wie funktioniert es?


Sie können mindestens zweimal jährlich eine kostenfreie Sperrmüllentsorgung pro Grundstück bis maximal 4m3 beantragen, wenn dieses mit einem gebührenpflichtigen Restabfallgefäß veranlagt/ausgestattet ist. Sie geben an Was, Wieviel und Wo (Adresse) Sie es entsorgen lassen möchten und senden dies (per E-Mail, Fax oder Post) an den Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (Adresse siehe oben).

Bemerkung: Die Sperrmüllentsorgung ist in Ihren Müllgebühren bereits mit eingerechnet.

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis wird Ihre Sperrmüllanmeldung registrieren, die Berechtigung und die Anzahl der erfolgten Abfuhren prüfen und kontrollieren, ob die angemeldeten Gegenstände zum Sperrmüll gehören (ggf. erfolgt Rücksprache bzw. Korrektur durch den ZAV). Anschließend wird der Entsorgungsauftrag erteilt. Dann meldet sich das beauftragte Entsorgungsunternehmen bei Ihnen und teilt Ihnen das Datum der Abfuhr ca. 5 Werktage im Voraus mit. Der Zeitraum von der Anmeldung bis hin zu der Sperrmüllabholung beträgt zwei bis maximal sechs Wochen.

Möbelholz wird separat am Abfuhrtag abgefahren. Wenn möglich, stellen Sie die Sperrmüllgegenstände nach Möbelholz und „Nichtholz“ sortiert bereit.

Um eine ordnungsgemäße Sperrmüllabfuhr durchführen zu können, bitten wir Sie,  folgende Hinweise hinsichtlich des Sperrmülls zu beachten:

Was ist Sperrmüll?

Zum Sperrmüll gehören alle festen, großen, sperrigen Haushaltsgegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbun­den sind und die wegen ihrer Größe auch nach zumut barer Zerkleinerung nicht in ein Standard-Restabfallgefäß (120 Liter Fassungsvermögen) oder in zugelassene Müllsäcke passen, keine Verpackungen darstellen und nicht aus Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen stammen.

Hierzu gehören z. B. (Auszug):

Bettgestelle, Federbett, Matratze, Möbelstücke, Polstermöbel, Sprungrahmen, Schränke, Truhen, Vitrinen etc., große Teppiche (nicht verklebt oder verbunden), Fußbodenbeläge (z. B. Linoleum, Teppichboden – nicht verklebt oder vorher mit dem Haus verbunden) [Nicht: Laminat oder Parkett], großes Spielzeug, größere Wannen, Wäschekörbe, Zelte, große Kunststoffteile aus dem Hausrat, Regale, Lattenroste, Sofa, Stuhl, Tische, große Schrottteile, Fahr­räder, unbehandeltes Möbelholz aus dem Innenbereich, große Behältnisse (ohne Inhalt, sofern nicht Verpackung. Fragen Sie Ihren Handwerker bei Renovierungsmaßnahmen, ob Altmaterialien von ihm zurückgenommen werden).


Was ist zugelassen:


Auch wenn die von Ihnen angemeldeten Gegenstände zum Sperrmüll gehören, ist Folgendes zu beachten: 
– Das Einzelgewicht darf 50 kg nicht überschreiten. Die Größe des Sperrmülls ist begrenzt auf Stücke von max. 
2 m Länge, 1 m Breite, 0,75 m Höhe. Größere und schwerere Teile sind ggf. zu zerlegen oder auf o. g. Maße zu 
zerkleinern.

– Die Gesamtmenge pro Haushaltung, die im Rahmen einer Sammlung mitgenommen wird, darf 4 m3 nicht über­schreiten.

– Abfall wird nicht dadurch zum Sperrmüll, dass es viel ist! Alle Kartons, Säcke oder andere Behältnisse, die kleinteiligen Abfall enthalten, der nicht Sperrmüll ist, werden nicht mitgenommen. Diese Abfälle sind über die Restabfallsammlung zu entsorgen.

– Abfälle, auch sperrige, die Verpackungen darstellen, sind grundsätzlich kein Sperrmüll sondern über die Dualen Systeme oder die von den Herstellern und Vertreibern genannten Rücknahmesysteme zu entsorgen.

Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen die anfallenden Abfälle einer Verwertung zuzuführen. Dies ist die umweltschonendste Form der Entsorgung. Sie trägt wesentlich dazu bei, Rohstoffressourcen zu schonen. Stellen Sie daher die Abfälle rechtzeitig gut sichtbar an den Straßenrand. Die Abfuhr beginnt ab 06.00 Uhr.

Prüfen Sie bitte auch, ob Gegenstände vielleicht noch „wieder- oder weiterverwendet“ werden können, denn 
der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Deshalb sollten Sie schon beim Einkauf darauf achten, dass 
möglichst wenige Abfälle entstehen bzw. die unvermeidbaren Abfälle einer Verwertung zugeführt werden können.

Nicht zum Sperrmüll gehören:

– Gegenstände, die aufgrund der Größe in die Restabfalltonne (120 Liter) passen (außer Altmetall und Elektrogeräte) – Problemabfälle (Sonderabfall, wie flüssige Farben, Pflanzenschutzmittel, Medikamente, etc.)

– Autowracks, Autoteile, Reifen (Altreifen bis 200 cm Durchmesser werden am Entsorgungszentrum Vogelsberg,

Tel.: 06638-919109, gegen Gebühr entgegengenommen)

– Bauhölzer, imprägniertes Möbelholz, Astmaterial, Hundehütten, Kaninchenställe, Beetumrandungen, Zäune – Gewerbe- und Gartenabfälle, Silo- und Teichfolien

– Wertstoffe wie Papier, Pappe, Glas, Weißblechdosen und Verpackungen. (Benutzen Sie bitte die hierfür vorge­sehenen Wertstoffbehälter)



Biotonne

Link ZAV Vogelsbergkreis Bioabfall


Was darf in die Biotonne



Aus der Küche (beispielhaft): Speisereste (auch Fisch u. Fleisch), Obst u. Gemüseabfälle, Tee- und Kaffeesatz,


Filtertüten, Brotreste, Eierschalen, verdorbene Lebensmittel, Schnittblumen, Papierküchen- u. Taschentücher


Aus dem Garten (beispielhaft): Reisig, Laub, Tannennadeln, Kräuter, Grasschnitt, Blumenerde, Wurzelwerk Sonstiges


(beispielhaft): Haare, Federn, Stroh, Moos, Unkraut, Kork, Sägespäne


Feuchte Bioabfälle immer in (saufähiges) Papier einwickeln, damit keine Gerüche oder Verunreinigungen entstehen.


Niemals Plastikbeutel verwenden!



Was darf nicht in die Biotonne


Kunststoffe, Plastiktüten, Verpackungsabfälle, Kronkorken, Textilien, Leder, Windeln und andere Hygieneartikel, Fäka lien  (z. B. Kleintierstreu), Tierkadaver, Schlachterabfälle, Medikamente, schadstoffhaltige (gefährliche) Abfälle, Batterien,  Glas, Steine, Metall, Keramik, Tapeten, behan
deltes Holz, Asche, Kehricht, Staubsauerbeutel und sonstiger Restmüll.

Gelbe Tonne - Gelber Sack


Link ZAV Vogelsbergkreis Gelbe Tonne



Was kommt in die Gelbe Tonne / den Gelben Sack?


(Diese Auflistung stellt beispielhaft die möglichen Abfälle dar!)


Verpackungen mit dem Grünen Punkt  (außer Pappe, Karton, Papierverpackungen und Glas)


aus Kunststoff: 

Tragetaschen, -beutel, Einwickelfolie, Folien,

Kunststoffflaschen (von Spül-, Wasch-, Körperpflegmitteln usw.),

Becher (Joghurt etc.), PET-Flaschen (außer bepfandeten),

Einweggeschirr, Fleisch-, Obst- u. Gemüseschalen aus Schaumstoff, Styroporverpackungen,

Verpackungschips


aus Metall: 

Konservendosen, Getränkedosen (außer bepfandeten), Tierfutterdosen

Verschlüsse, Aluminiumfolien, -dosen, -deckel, -schalen, -tuben,


Verbundverpackungen: 


Arzneimittelblister (keine Medikamente!),

Getränkekartons, Milchkartons, Vakuumverpackungen (Kaffee, Suppentüten etc.), Süßwarenverpackungen.



Bitte beachten!

Abfälle nicht ineinander stapeln oder verwickeln, da sonst eine Sortierung nicht möglich ist.

Verschiedene Materialien bitte vorher voneinander trennen (z.B. Aluminiumdeckel vom Joghurtbecher), da sie sonst

nicht verwertbar sind.


Gelbe Säcke sind im Rathaus erhältlich! Seit 2015 werden nur noch einzelne Säcke an Haushalte abgegeben!

Der Gelbe Sack dient als zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit neben der Gelben Tonne und ist nicht als Müllbeutel in der Tonne zu verwenden! Alternativ können andere durchsichtige Müllsäcke verwendet werden!

Sollte die Gelbe Tonne dauerhaft nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit eine zweite, kostenfreie Gelbe Tonne anzufordern!


Entsorgungsunternehmen der gelben Tonne:

Firma Knettenbrech + Gurdulic, Tel.: 06659/978888 oder www.knettenbrech-entsorgung.de



Gefährlicher Abfall - Sondermuell


Link ZAV Vogelsbergkreis Sonderabfall


Die Abholung vom gefährlichem Abfall - Sondermuell erfolgt zwei mal jährlich. Nachfolgend die beiden Termine fuer den Bereich Kirtorf:




Frühjahr Herbst Ort u. Uhrzeit
08.04.2025 16.09.2025 9:00 - 9:30 Wahlen, DGH,
23.04.2025 30.09.2025 9:00 - 10:00 Kirtorf, Bauhof,
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