Bauen und Wohnen

Bauen in Kirtorf


Wo, was und wie darf auf einem Grundstück gebaut werden?


Ein sehr komplexes Thema, bei dem wir Ihnen behilflich sein wollen. Grundsätzlich können Fragen rund um das Thema "Bauen" an uns gestellt werden. 


Kontakt:

Herr Schindler

Tel.: 06635-1823

E-Mail: schindler@stadt-kirtorf.de



Allerdings liegt die Zuständigkeit der Bauaufsicht  bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit folgendem Kontakt:


Vogelsbergkreis

Amt für Bauen und Umwelt

Bauaufsicht

Goldhleg 20

36341 Lauterbach

Tel.: 06641-977460

E-Mail: bauaufsicht@vogelsbergkreis.de



Die Bauaufsicht überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich für die Untere Bauaufsichtsbehörde des Vogelsbergkreises folgende Aufgaben:

  • Prüfen von Bauanträgen
  • Erteilen von Baugenehmigungen
  • Beantworten von Bauvoranfragen
  • Baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschl. Überwachung, sofern diese Aufgabe nicht von Nachweisberechtigten oder Sachverständigen erbracht wird
  • Prüfen von Sonderbauten / Wiederkehrende Sicherheitsüberprüfungen
  • Bearbeiten von Widersprüchen
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
  • Eintragen der Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses



Vogelsbergkreis Bauaufsicht

Bauplätze in Kirtorf

Drei Bauplätze sind noch frei


In der Kernstadt Kirtorf sind derzeit 3 freie Bauplätze im Baugebiet "Heselweg" zu erwerben. 


Die Preise belaufen sich in 2024 auf 122 € m² für Bauland und 28 € m² für Grünfläche. In der Karte ist die Gesamtfläche angegeben, für die Ermittlung des Baulandpreise ist von der Gesamtfläche die Grünfläche abzuziehen. Diese ist in Klammern angegeben.


Ab 2025 wird je Kalenderjahr der Preis für das Bauland um 5 € m² erhöht, die Erhöhung für die Grünfläche beträgt 1 € m².


Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen bei Herrn Fey, Tel.: 06635-18 30 oder per E-Mail:

bgm-fey@stadt-kirtorf.de

Karte freie Bauplätze Baugebiet Heselweg Kirtorf

Bebauungspläne Stadt Kirtorf

Im nachstehenden Kartenviewer des Geoportal-Vogelsberg können alle Bebauungspläne der Stadt Kirtorf - aus der Übersichtskarte heraus - einzeln aufgerufen werden.

Jeder einzelne Bebauungsplan ist mit seinen Festsetzungen als PDF-Dokument hinterlegt, welches am Ende des Detailfensters (nach unten scrollen!) per Mausklick geöffnet und heruntergeladen werden kann.

Tipp: Durch ein "Klick" in das Feld für den Such-Begriff öffnet sich eine Auswahlliste (alphabetisch, kann durch Eingabe von Buchstaben eingeschränkt werden), aus der die einzelnen Bebauungspläne direkt durch ein Mausklick auf das Feld "Gehe zu" in der Karte angesteuert werden können.

Über das Piktogramm in der rechten oberen Ecke des Kartenfensters können weitere Kartenebenen, wie z.B. die Liegenschaftskarte mit den Flurstücksgrenzen oder das Luftbild, eingeblendet werden.

Mit Hilfe der Plus/Minus-Knöpfe in der linken oberen Ecke (oder mit dem Mausrad) kann in die Karte hinein- bzw. herausgezoomt werden und mit gehaltener Maustaste ist auch ein Verschieben der Karte möglich.

 

Hinweis:

Um die Aktualität/Rechtssicherheit zu gewährleisten, halten Sie bitte Rücksprache mit dem Bau- oder Liegenschaftsamt der Stadt Kirtorf!


Flächennutzungsplan Stadt Kirtorf



Immobilien- und  Mietportal Stadt Kirtorf

Die Stadt Kirtorf bietet interessierten Personen kostenfrei an, Häuser oder Wohnungen aus dem Bereich der Großgemeinde Kirtorf in diesem Portal zum Verkauf bzw. Vermietung einzustellen. Dazu muss man sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen und entsprechendes Informationsmaterial (Beschreibung der Immobilie/Mietswohnung, Bilder etc.) liefern. Die Stadt Kirtorf stellt diese Informationen dann entsprechnd auf der Homepage online. Interessenten sollen sich dann allerdings direkt mit den Anbietern in Verbindung setzen, dieses Portal dient lediglich der Zusammenführung von Anbietern und Interessenten. 


Kontakt Stadtverwaltung: Herr Schindler Tel.: 06635-1823  oder E-Mail: webmaster@stadt-kirtorf.de



Bodenrichtwerte für Kirtorf

Link Bodenrichtwerte Boris Hessen

Bodenrichtwerte 2024 (§ 196 Baugesetzbuch)


Zum Stichtag 01.01.2024 hat der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises Fulda und des Vogelsbergkreises neue Bodenrichtwerte ermittelt (§ 193 Abs. 5 BauGB).

Die neuen Bodenrichtwerte sind ab sofort kostenfrei im Internet unter www.boris.hessen.de zu finden.


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